Gottesdienste für Hörgeschädigte werden in Nord- und Ostdeutschland einmal monatlich an wechselnden Orten durchgeführt. Hörgeschädigte erleben gemeinsam mit Hörenden in einer Gastgebergemeinde den Gottesdienst.
Der Gottesdienst beginnt in der ganzen Gebietskirche Nord- und Ostdeutschland um 10 Uhr.
Ein anschließender Brunch bietet Möglichkeit zum Gedankenaustausch und näherem Kennenlernen.
Neben den beauftragten Amtsträgern engagieren sich zahlreiche Kirchenmitglieder bei der Durchführung der Gottesdienste für Hörgeschädigte. Jugendliche, die die Gebärdensprache erlernt haben, übersetzen die Lieder im Gottesdienst. Oftmals üben die Kinder der Gastgebergemeinde einen Liedvortrag ein, den sie singen und gebärden.
© Gruppe Hörgeschädigte Deutschland